AGB

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1. Allgemeines / Begriffserklärung

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) sind integrierter Bestandteil des Vertrages zwischen der Hof im Bundi GmbH (nachfolgend HiB) und dem Vertragspartner gemäss nachfolgender Ziff. 2. Die AGB sind vorbehaltlos anwendbar und gehen allfälligen anderen Geschäftsbedingungen vor. Vereinbarungen, welche die nachfolgenden Bestimmungen abändern oder ergänzen, bedürfen für ihre Gültigkeit der schriftlichen Zustimmung von HiB.

1.2. Der Geltungsbereich der AGB erstreckt sich auf sämtliche Angebote und Dienstleistungen der HiB im Zusammenhang mit Pferden und weiteren Aktivitäten auf dem Gelände der HiB. Die Begriffe "Reitschüler“/"Ausreiter" (nachfolgend zusammen auch "Reiter") umfassen auch (Spezial)Kurs- und Ferien- Lagerteilnehmer, selbst wenn diese keinen praktischen Reitunterricht erhalten. Ebenso umfassen die Begriffe "Reitunterricht“/"Ausritt" auch den Unterricht in (Spezial-)Kursen und (Ferien-)Lagern, selbst wenn diese keinen praktischen Reitunterricht enthalten und thematisch nicht bzw. nicht nur auf Pferde und Ponys ausgerichtet sind.

1.3. Der besseren Lesbarkeit halber werden nur die männlichen Formen verwendet, wobei die weiblichen Formen (z.B. Reitschülerin/Ausreiterin) immer mitenthalten sind.

2. Anmeldung / Vertragsschluss

2.1. Mit der Unterzeichnung der Anmeldung erkennen der Reitschüler und der Ausreiter neben diesen AGB, die Preisliste und die Stallordnung an.

2.2. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Das Alter und die Reiterfahrung des Reitschülers können ebenfalls mitberücksichtigt werden. Eine Platzgarantie besteht nicht.

2.3. Nach der Anmeldung des Reitschülers sowie der ausdrücklichen Zusage eines Platzes durch die HiB gilt der Vertrag zwischen dem Ausreiter/Reitschüler bzw. dessen Erziehungsberechtigten und der HiB als abgeschlossen. Der Vertragsabschluss bewirkt unter anderem, dass die vereinbarten Kosten für den Reitunterricht/Ausritt geschuldet sind.

3. Verhaltensregeln

3.1. Im Umgang mit Pferden und Reitgegenständen ist besondere Vorsicht geboten. Pferde können sich aus ihrer Natur heraus unvorhersehbar verhalten. Aus der Grösse und Stärke dieser Tiere ergeben sich besondere Risiken.

3.2. Die Tiere reagieren teilweise stark auf äussere Reize, weshalb ein angemessenes und besonnenes Verhalten in der Nähe der Pferde unentbehrlich ist. Ferner kann das Pferd durch Schütteln, Schnappen, Tritte oder schnelle Bewegungen reagieren, die zu schweren Verletzungen führen können. Das Sitzen auf einem Pferd erfordert eine gute Balance.

3.3. Daraus ergeben sich besondere Verhaltensregeln:

  • Verhalten sie sich ruhig und achten sie darauf, die Pferde nicht zu verängstigen oder unruhig zu machen.

  • Nähern sie sich nie einem Pferd von hinten.

  • Provozieren sie kein Pferd.

  • Setzen sie sich oder einen anderen nicht ohne Erlaubnis auf irgendein Pferd.

  • Füttern sie ein Pferd nur mit Erlaubnis der Besitzerin. Füttern sie ein Pferd nur mit flacher Hand.

  • Beachten und respektieren sie Gebote, Verbote und Warnschilder auf dem Hof und auf der Weide.

  • Behandeln sie die Tiere respektvoll.

  • Fragen sie im Zweifelsfall um Hilfe.

  • Beachten sie die Stallordnung.

3.4. Mit Vertragsabschluss erklärt der Reiter, diese Risiken und Verpflichtungen zu kennen und sich entsprechend verantwortlich zu verhalten.

4. Ausrüstung

4.1. Der Reiter nimmt zudem zur Kenntnis, dass für die Teilnahme sowohl am Reitunterricht als auch für den Ausritt folgende Kleidung zu tragen ist:

  • Eine lange Hose ohne Innennaht (ggf. Reithose).

  • Feste Schuhe, die über den Knöchel gehen, mit Absatz (Reitschuhe/-stiefel).

  • Eine passende Reitkappe/-Helm mit 3- oder 4-Punkt-Befestigung.

  • Weiter wird das Tragen einer Schutzweste empfohlen. Diese kann von der HiB zur Verfügung gestellt werden.

  • Darüber hinaus ist der Reiter verantwortlich, sich ausreichend und angemessen vor Wind und Wetter zu schützen.

4.2. Das Tragen dieser Kleidung während des Reitunterrichts und des Ausritts ist Pflicht. Bei Zuwiderhandeln ist der Reit- und Ausbildungsbetrieb „HiB“ berechtigt, den Reitschüler von der Reitstunde und dem Ausreiten auszuschließen. Die Reitausstattung (Reitkappe, Handschuhe, usw.) ist vom Reitschüler mitzubringen.

5. Sicherheit und Notfälle

5.1. Die Sicherheit von Menschen und Tier hat oberste Priorität. Die HiB ist bemüht, alles zu tun, um diese Sicherheit zu gewährleisten. Von den Reitern und ihren Begleitpersonen wird dasselbe erwartet.

5.2. Im Notfall bringt die HiB den Reiter umgehend zu einem Arzt oder ins Spital. Die Erziehungsberechtigten werden so rasch wie möglich benachrichtigt. Sämtliche durch einen Notfall entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Reiters bzw. von dessen Erziehungsberechtigten.

6. Termine und Durchführung des Reitunterrichts & des Ausritts

6.1. Die Terminvereinbarung erfolgt persönlich oder telefonisch zu den Geschäftszeiten.

6.2. Die Reitstunde beträgt 60 oder 90 Minuten. Diese beinhalten putzen, satteln, reiten, absatteln, aufräumen. Reitschüler welche Reitstunden von 60 Minuten besuchen, und die Erlaubnis des Reitlehrers haben, können die Pferde 10 Minuten vor der Reitstunde selber vorbereiten, ohne dass der Reitlehrer anwesend ist. Das heisst, selber putzen und satteln.

6.3. Die Entscheidung, welcher Reitlehrer und welches Pferd zum Einsatz kommen, obliegt einzig HiB. Vor, während und nach dem Reitunterricht haben die Reitlehrer alleinige Weisungsbefugnis. Sollte sich der Reitschüler nicht daranhalten, so kann das Reiten untersagt werden. HiB behält sich vor, Reitstunden aus wichtigen Gründen zu verschieben oder aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen kurzfristig zu verschieben, zu unterbrechen oder ausfallen zu lassen.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

7.1. Die Preise für den Reitunterricht/Ausritt richten sich nach der aktuellen Preisliste.

7.2. Gebucht werden können einzelne Reitstunden, Reitkurse und Reitlager.

7.3. Einzelne Reitstunden sind jeweils vor dem Ausritt/Reitstunden bar oder per Überweisung zu bezahlen. Werden mehrere einzelne Reitstunden (Reitabonnement) gebucht, erfolgt die Rechnungsstellung pro Semester. Für mehrere einzelne Reitstunden geltend die gleichen Bedingungen, wie die für Reitkurse.

7.4. Reitkurse und Reitlager sind im Voraus bar oder per Überweisung zu bezahlen. Rechnungen sind innert 30 Tagen zu bezahlen. Bei Verzug der Zahlung von mehr als zwei Reitstunden ist der Reit- und Ausbildungsbetrieb HiB berechtigt, dem Reitschüler die Teilnahme an den Reitstunden bis zum Ausgleich der rückständigen Zahlung(en) zu untersagen und den Vertrag fristlos zu kündigen. Für Mahnungen wird eine Gebühr von CHF 20.00 erhoben.

8. Kostenrückerstattung

8.1.  Kostenrückerstattung

  • Reitkurse können bis 14 Tage vor Kursbeginn 90% zurückerstattet werden & bis 5 Tage vorher 50%.

  • Bei Ferienlager können wir Ihnen nur bis 2 Monate vor Lagerbeginn die gesamten Lagerkosten (abzüglich den Bearbeitungsgebühren) zurückerstatten. Bis 2 Wochen vor Lagerbeginn werden 50% und bei einer Absage innert der letzten 2 Wochen vor Lagerbeginn werden nur noch 20% der Lagerkosten zurückerstattet. Der Abschluss einer Annullationsversicherung wird empfohlen.

  • Im Falle von Krankheit des Anbieters wird der Betrag zu 95% zurückerstattet.

8.2. Eine Kostenrückerstattung ist bei Vorliegen folgender Gründe nicht möglich:

  • Der Reitschüler bricht den Reitkurs vorzeitig ab.

  • Der Reiter muss wegen nicht sachgerechter Kleidung ausgeschlossen werden.

  • Der Reiter muss die Stunde/den Ausritt aus Gründen die in seiner Person liegen abbrechen oder beenden. Die Entscheidung zum Abbruch oder zur Beendigung obliegt dem jeweils Unterrichtenden oder der Betreiberin.

  • Der Reiter entscheidet kurzfristig selbst, nicht an der Stunde/dem Ausritt teilzunehmen (z.B. wegen schlechten Wetters).

  • Absage einer einzelnen Reitstunde, die nicht mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt wird.

  • Absage von Reitkursen die nicht mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden und nicht mittels einer Semesterrechnung in Rechnung gestellt werden.

  • Bei aussprechen eines Verbotes zur Durchführung von Reitunterricht durch amtliche Stellen oder andere Aufsichtsbehörden. Bei zeitlich länger dauernden Reitverboten behält sich HIB nach Deckung der Kosten für Stall, Pferde, Futter etc. vor, bei Reitkursen, die mit Semesterrechnung abgerechnet werden, einen Drittel der bezahlten und nicht nachgeholten Reitstunden zurück zu erstatten. Lagerkosten werden zu 100% zurückerstattet.

10. Versicherung

10.1. Jeder Reitschüler/Ausreiter muss über eine Unfallversicherung verfügen.

10.2. Jeder Reitschüler/Ausreiter muss zudem über eine private Haftpflichtversicherung verfügen, wobei durch den Reitschüler/Ausreiter bzw. dessen Erziehungsberechtigte sicherzustellen ist, dass auch für allfällige Schäden an den Pferden und Ponys der HiB Versicherungsdeckung besteht.

11. Haftungsausschluss

11.1. Reiten ist ein gefährlicher Sport mit Tieren. Eine restlose Beherrschung und Kontrolle des Verhaltens der Pferde ist nicht möglich.

11.2. Der Ausreiter/Reitschüler und/oder den ihn begleitende erziehungs- und/oder sonst wie vertretungsberechtigte Personen und/oder andere Begleitpersonen betreten das Gelände der HiB, nutzen deren Einrichtungen und tätigen den Umgang mit den Pferden auf eigene Gefahr. Auch die Teilnahme am Reitunterricht, sowie den weiteren Veranstaltungen der HiB im weitesten Sinne, seien sie reiterlicher und/oder nichtreiterlicher Natur, erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Die HiB übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art die dem Reiter und/oder den ihn begleitende erziehungs- und/oder sonst wie vertretungsberechtigte Personen und/oder andere Begleitpersonen während des Aufenthalts bei der HiB, dem Umgang mit den Tieren und/oder der Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen der HiB gleichgültig auf welchem tatsächlichen oder rechtlichen Grund beruhend, entstehen.

11.3. Der Haftungsausschluss umfasst auch alle Angestellten, freie Mitarbeiter und /oder sonstige Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der HiB anlässlich der Ausübung ihrer Tätigkeit für die HiB und/oder den Reitschüler/Ausreiter bzw. dessen Erziehungsberechtigten oder sonstigen Vertreter. Hiervon ausgenommen ist ein Verschulden der HiB und/oder seiner Angestellten, freie Mitarbeiter und/oder sonstige Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

11.4. Für persönliches Eigentum der Reiter übernimmt die HiB keine Haftung.

12. Weitere Bestimmungen

12.1. Zufahrt/Parkplatz

12.1. Die direkte Zufahrt zur HiB ist ausser bei Notfällen nicht gestattet. Es gibt keine Langzeitparkmöglichkeiten. Bitte parkieren Sie Ihr Auto den Tieren und Reitern zuliebe ausserhalb der HiB gemäss Absprache mit der Hofleitung.

12.2. Verwendung von Fotos

12.2. Bilder sagen mehr als tausend Worte. Zwecks lebendiger Homepagegestaltung enthält diese auch Berichte aus dem Alltag und über Anlässen. Dabei werden die Datenschutzbestimmungen sehr ernst genommen. Mittels Vertragsunterzeichnung geben sie ihre schriftliche Zustimmung zur Veröffentlichung von Fotos von ihnen, resp. ihrer Kinder in den Printmedien (z.B. "Zürichsee Zeitung") und auf unserer Homepage. Dieses Anliegen betrifft nur Bilder, auf denen klar ersichtliche Gesichter abgebildet sind. Auf die Namensnennung und mögliche Rückschlüsse auf den Wohnort der fotografierten Personen wird selbstredend verzichtet. Bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten notwendig. Kinder und Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr können selber entscheiden, ob Fotos von ihnen auf der Homepage oder in Printmedien veröffentlicht werden.

12.3. Maschinen auf dem Hof

HiB ist ein Holz und Pferdebetrieb mit teilweise sehr grossen und gefährlichen Maschinen. Das benutzen, besteigen und/oder gebrauchen von irgendwelchen Maschinen oder Fahrzeugen ist ausdrücklich verboten.

13. Vertragsbeendigung

13.1. Ausreiter/Reitschüler resp. deren Erziehungsberechtigte können den Vertrag jederzeit beenden. Betreffend Kostenrückerstattung gilt die obige Regelung unter Ziff. 8.

13.2. Bei groben Verstössen gegen die Stallordnung, gegen Weisungen etc., zum Beispiel bei rücksichtslosem Verhalten gegenüber Tieren oder anderen Reitern, ist die HiB zur fristlosen Vertragsauflösung berechtigt. Bereits bezahlte Reitstunden werden anteilsmässig zurückerstattet. Erfolgt die Vertragsauflösung während eines Kurses oder Lagers, so werden die Kurs- bzw. Lagerkosten nicht zurückerstattet.

14. Salvatorische Klausel

14.1. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, durch die der von den Parteien erstrebte wirtschaftliche Erfolg in rechtlich wirksamer und durchführbarer Weise erreicht werden kann.

14.2. Die HiB behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Vertragspartner spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten übergeben. Widerspricht der Vertragspartner der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang schriftlich, gelten die AGB als angenommen.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1. Bei Streitigkeiten ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Der Gerichtsstand ist Meilen.

Hof im Bundi GmbH, Version 1.2, gültig ab 15.Juli 2020